PME Com

Wenn der Serviceleiter dem Techniker einen (kurzfristigen) Termin eingetragen hat, so muss er ihn natürlich noch informieren. Oft geschieht dies per Telefon. Mit unserem Modul PME Com kann man den Techniker automatisch per eMail informieren lassen, dass ein neuer Auftrag hinzugekommen ist.

Außerdem kann dem Techniker eine eMail über den Auftrag gesendet werden. Und zwar mit oder ohne PDF Anlage mit zusätzlichen Infos über den Auftrag.

Ganz wichtig hierbei ist es auch, dass die Information zurückgeschrieben wird, ob und wann die Nachricht verschickt wurde.
Mehr Informationen sehen Sie z.B. in unserem Flyer.

Neu in der Version 1.02 ist eine Terminanfragefunktion.

Mit dieser Funktion hat der Planer die Möglichkeit, eine Aufgabe/Termin als Anfrage zu versenden. Der Techniker empfängt diese z.B. mit Outlook und kann den Termin annehmen oder ablehnen. Nimmt er ihn an, wird der Termin in seinen Kalender eingetragen und der Planer benachrichtigt. Lehnt er den Termin ab, wird der Planer genauso benachrichtigt.


Neu in der Version 1.03 ist die Möglichkeit, beliebig viele Anlagen hinzuzufügen


Mit dieser Funktion hat der Planer die Möglichkeit, beliebige Dateien als Anlage der Aufgabe hinzuzufügen. Das können PDF-Dateien sein wie auch Bilder, Word oder Excel Dateien. Voraussetzung ist natürlich, dass der Server, auf dem das Modul läuft, über den gleichen Pfad auf die Anlagen zugreifen kann.


Neu in Version 1.07

in dieser Version wurden einige Features eingebaut, die unsere Kunden angeregt haben:

• die eMails an die Techniker können auch automatisch an den Kunden geschickt werden. Eine 2. Kunden eMail-Adresse ist ebenfalls möglich
• statt einer Standardvorlage können auch bis zu 20 individuelle Vorlagen über Pulldown-Menü ausgewählt werden (siehe Screenshot)
• die Darstellung von Datum und Zeit in den Vorlagen wurde optimiert

Status

Ab sofort verfügbar ....

Wichtiger Hinweis:

Das Internetangebot von www.kundendienst-einsatzplanung.de richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Als Buch und eBook

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.